Corporate Governance
Der im Februar 2002 verabschiedete Deutsche Corporate Governance Kodex enthält in seiner Fassung vom 18. Juni 2009. Empfehlungen und Anregungen für die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften, die die Aktionäre und die Hauptversammlung, den Vorstand und den Aufsichtsrat sowie Transparenz, Rechnungslegung und Abschlussprüfung betreffen. Eine Pflicht zur Einhaltung der Empfehlungen und Anregungen des Kodex besteht nicht. Nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG) sind Vorstand und Aufsichtsrat lediglich verpflichtet, jährlich offen zu legen, von welchen Empfehlungen abgewichen wurde oder wird. Von den Anregungen des Kodex kann hingegen ohne Offenlegung abgewichen werden. (www.corporate-governance-code.de)
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat erklären hiermit, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 bis zum 2. Juli 2010 und danach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit den folgenden Abweichungen gefolgt ist und folgen wird:
Ziffer 2.3.1 Satz 3 und Ziffer 2.3.3 Satz 2 erwähnen die Briefwahl, ohne ausdrücklich zu empfehlen, eine Briefwahl vorzusehen. Nach Auffassung der Gesellschaft ist die Briefwahl noch mit zahlreichen praktischen und rechtlichen Problemen behaftet. Der Vorstand hat sich daher für die Hauptversammlung 2011 entschlossen, von der ihm nach § 23 Abs. 6 der Satzung eingeräumten Ermächtigung, die Stimmabgabe auch im Wege der Briefwahl zu ermöglichen, keinen Gebrauch zu machen. Aktionäre haben aber unverändert die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter auf elektronischem Wege zu bevollmächtigen.
Ziffer 4.2.2 bis Ziffer 4.2.4 des Kodex enthalten Empfehlungen bezüglich der Vergütung der Vorstandsmitglieder durch die Gesellschaft. Da die Mitglieder des Vorstandes der ZhongDe Waste Technology AG nur über Dienstverträge mit der chinesischen Betriebsgesellschaft Fujian FengQuan Environmental Protection Equipment Ltd., aber nicht über Dienstverträge mit der Aktiengesellschaft selbst verfügen, finden die Empfehlungen nach Ziffer 4.2.2 und Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex keine Anwendung.
Nach Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 und Ziffer 5.4.1 Satz 2 des Kodex wird die Festlegung einer Altersgrenze empfohlen. Das Unternehmen hat keine Altersgrenze für Vorstands- und/oder Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Das Unternehmen hält sich damit die Möglichkeit offen, von Fall zu Fall Mitglieder in den Vorstand oder den Aufsichtsrat zu berufen, die eine bestimmte Altergrenze bereits überschritten haben. Das Unternehmen hält es nicht für sinnvoll, die Tätigkeit an eine bestimmte Altergrenze zu knüpfen, sondern hält die fachliche Qualifikation und Erfahrung der betreffenden Mitglieder für wichtiger. Die Gesellschaft weicht damit von der Empfehlung nach Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 und Ziffer 5.4.1 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex ab.
Ziffer 5.3 und Ziffer 5.2 Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfehlen die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen. Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft nur aus drei Mitgliedern besteht ist die Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll. Daher weicht die Gesellschaft von den Empfehlungen nach Ziffer 5.2 Absatz 2, Ziffer 5.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex ab.
Ziffer 7.1.2 des Kodex sieht vor, dass der Konzernabschluss innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf des Geschäftsjahres und die Zwischenberichte innerhalb von 45 Tagen nach dem Ende des jeweiligen Quartals veröffentlicht werden sollen. Die Gesellschaft hat diese Zeitvorgaben bislang noch nicht eingehalten. Der Grund hierfür liegt in der internationalen Holding-Struktur und einigen sprachlichen Herausforderungen bei der Erstellung der Berichte. Das Unternehmen hat bisher seinen Schwerpunkt auf eine sorgfältige und genaue Erstellung der Berichte und Abschlüsse gelegt und weniger auf die exakte Einhaltung der vorgesehenen Frist und wird dies auch zukünftig tun.
Hamburg, 21. April 2011
ZhongDe Waste Technology AG
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
- Entsprechenserklärung vom 23. April 2010
(PDF, 19 KB) - Entsprechenserklärung vom 6. April 2009
(PDF, 46 KB) - Entsprechenserklärung vom 4. Juli 2008
(PDF, 42 KB) - Deutscher Corporate Governance Kodex – Fassung vom 18. Juni 2009
(PDF, 153 KB) - Satzung der ZhongDe Waste Technology AG
(31.07.2009 – PDF, 1,09 MB)
Investor Relations
